Der Teilnehmer muss der Börse den Betrieb von algorithmischem Handel melden und die durch algorithmischen Handel erzeugten Aufträge mit einer Flag kennzeichnen. Er muss eine separate Identifikation für jeden Algorithmus verwenden und die Händler, die diese Aufträge ausgelöst haben, kenntlich machen. Die Kosten des Verfahrens trägt derjenige Teilnehmer, der den Fehlabschluss verursacht hat. Kann die […]